Das Strassenverkehrsamt wird somit zu prüfen haben, ob der Führerausweis dem Beschwerdeführer für die weitere Dauer des Verfahrens (formell) vorsorglich zu entziehen ist. Sollte es davon ausgehen, dass ausnahmsweise trotz der drohenden Annullierung des Führerausweises auf Probe und der damit einhergehenden Gefährdung der Verkehrssicherheit kein vorsorglicher Entzug angezeigt ist, so wird es den Führerausweis dem Beschwerdeführer nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheids auszuhändigen haben.