ohnehin verwehrt, statt eines definitiven Sicherungsentzugs eine Annullierung des Führerausweises auf Probe anzuordnen. Die vorliegende Sache ist daher an das Strassenverkehrsamt zur Neubeurteilung, insbesondere zur Prüfung, ob – nach vorheriger Gewährung des rechtlichen Gehörs (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2017.457 vom 31. Januar 2018, Erw. II/3) – eine Annullierung des Führerausweise auf Probe anzuordnen ist, zurückzuweisen.