Dieser Strafbefehl ist seit dem 7. August 2020 rechtskräftig. Nach Eingang des entsprechenden Anzeigerapports der Kantonspolizei St. Gallen hat das Strassenverkehrsamt den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 29. Mai 2020 noch darüber informiert, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h im Ausserortsbereich eine leichte Widerhandlung darstelle und aufgrund des getrübten automobilistischen Leumunds ebenfalls zur Annullierung des Führerausweises auf Probe führe. Soweit ersichtlich hat - 15 -