Vom Erlass einer Verfügung werde abgesehen, um das Verfahren so rasch wie möglich abzuwickeln und die Verfahrenskosten so gering wie möglich zu halten. Falls ein beschwerdefähiger Entscheid im Sinne eines vorsorglichen Sicherungsentzugs gewünscht werde, sei dies innert 14 Tagen mitzuteilen. Diesfalls sähe sich das Strassenverkehrsamt gezwungen, eine Massnahme ihm Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) einzutragen. Das Schreiben enthielt keine Rechtsmittelbelehrung, hingegen einen Hinweis auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs.