Urteil des Bundesgerichts 1C_298/2020 vom 1. Februar 2021, Erw. 3.1). Diesfalls steht die Fahreignung dieser Person ernsthaft in Frage, weshalb es unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht zu verantworten ist, ihr den Führerausweis bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses zu belassen (Urteil des Bundesgerichts 1C_298/2020 vom 1. Februar 2021, Erw. 3.1, mit Hinweis). - 11 -