Da die Polizeirapporte nicht schlüssig, widerspruchsfrei und nachvollziehbar seien, sei die Verwaltungsbehörde nicht an diese gebunden. Es könne eben gerade nicht davon ausgegangen werden, dass er seine Mitwirkung verweigert habe. Vielmehr sei er zur Abgabe einer Urinprobe bereit gewesen, weshalb daraus keine negativen Schlüsse auf seine Fahreignung gezogen werden könnten.