Dieser und der ebenfalls einschlägige Polizeirapport vom 21. Oktober 2021 seien schlüssig, widerspruchsfrei und nachvollziehbar, weshalb das Strassenverkehrsamt seine Verfügung zu Recht auf den darin beschriebenen Sachverhalt abstütze. Überdies sei der Verfall des Führerausweises auf Probe aus Gründen der Verkehrssicherheit in hohem Masse wahrscheinlich, wenn dessen Inhaber eine zweite Widerhandlung, die mit einem Ausweisentzug zu ahnden sei, begehe. Daher sei dem Beschwerdeführer der Ausweis grundsätzlich vorsorglich abzunehmen und brauche die Behörde den Ausgang des Strafverfahrens nicht abzuwarten.