3. Das Strassenverkehrsamt verzichtete mit Eingabe vom 19. Januar 2022 auf eine Stellungnahme und beantragte die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde. 4. Mit Eingabe vom 21. Januar 2022 übermittelte das Kantonale Untersuchungsamt des Kantons St. Gallen Kopien der angeforderten Strafakten zum Vorfall vom 18. Februar 2020 in Kirchberg SG. 5. Am 26. Januar 2022 gingen die beim Bezirksgericht Baden in Bezug auf den Vorfall vom 1. März 2020 in Baden angeforderten Strafakten beim Verwaltungsgericht ein. Diese wurden nach erfolgtem Gebrauch an das Bezirksgericht Baden retourniert.