4. Am 25. Mai 2020 traf der Anzeigerapport der Kantonspolizei St. Gallen beim Strassenverkehrsamt ein. Darin wird A. vorgeworfen, am 18. Februar 2020 in Kirchberg SG die signalisierte Höchstgeschwindigkeit ausserorts um netto 21 km/h überschritten zu haben. Den eingegangenen Anzeigerapport übermittelte das Strassenverkehrsamt in der Folge an A. respektive an dessen Rechtsvertreter mit dem Hinweis, dass diese als leicht zu wertende Widerhandlung aufgrund des getrübten automobilistischen Leumunds ebenfalls zur Annullierung des Führerausweises auf Probe führe.