daher auf, sich einer verkehrsmedizinischen sowie verkehrspsychologischen Begutachtung zu unterziehen, und machte ihn darauf aufmerksam, dass der Führerausweis auf Probe durch die Polizei vorläufig zu Handen der Entzugsbehörde abgenommen worden und er nach wie vor nicht fahrberechtigt sei. Der Betroffene wurde zudem darauf hingewiesen, dass in Bezug auf den Vorfall vom 1. März 2020 das parallele Strafverfahren abgewartet werde und dass im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung von Gesetzes wegen eine Annullierung des Führerausweises auf Probe erfolge.