Auch aufgrund der Einnahme von Modafinil sei eine verkehrsmedizinische Abklärung notwendig. Zudem habe der Betroffene als Inhaber eines Führerausweises auf Probe seit August 2017 zwei schwere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen, welche jeweils für sich eine Administrativmassnahme ausgelöst hätten bzw. auslösen würden. Deshalb müsse zusätzlich die charakterliche Eignung zum Führen eines Motorfahrzeuges in Zweifel gezogen werden. Das Strassenverkehrsamt forderte A. -3-