3. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) führte mit Schreiben vom 28. April 2020 und im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs gegenüber A. sinngemäss aus, dass aufgrund der anlässlich des Vorfalls vom 1. März 2020 festgestellten äusseren Anzeichen und der positiven Ergebnisse der Betäubungsmittelschnelltests in Bezug auf Cannabis und Amphetamin die Gefahr einer Betäubungsmittelabhängigkeit bestehe, welche die Fahreignung ausschliesse. Auch aufgrund der Einnahme von Modafinil sei eine verkehrsmedizinische Abklärung notwendig.