Aufgrund äusserer Anzeichen auf Betäubungs- oder Arzneimittelkonsum sei ein Betäubungsmittelschnelltest durchgeführt worden, der ein positives Ergebnis in Bezug auf Cannabis und Amphetamin ergeben habe. Nachdem der Betroffene einen Betäubungsmittelkonsum vehement bestritten habe, sei ein zweiter Schnelltest mit demselben Ergebnis durchgeführt worden. Daraufhin sei durch die Staatsanwaltschaft eine Blut- und Urinprobe angeordnet worden, deren Abgabe der Betroffene verweigert habe. Infolge dieses Vorfalls nahm die Kantonspolizei Aargau dem Betroffenen noch am selben Tag vorläufig den Führerausweis auf Probe ab.