2. Mit Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 8. April 2020 wurde A. wegen Führens eines Motorfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss, Verweigerung/Vereitelung der Blutprobe als Motorfahrzeugführer sowie Konsums von Betäubungsmitteln verzeigt. Darin wird geschildert, dass der Betroffene am 1. März 2020 um ca. 00.45 Uhr in Baden als Lenker eines Personenwagens anlässlich einer Verkehrskontrolle angehalten worden sei. Aufgrund äusserer Anzeichen auf Betäubungs- oder Arzneimittelkonsum sei ein Betäubungsmittelschnelltest durchgeführt worden, der ein positives Ergebnis in Bezug auf Cannabis und Amphetamin ergeben habe.