Der Grundbedarf ist eine Pauschale für die Finanzierung der alltäglichen Verbrauchsaufwendungen (Nahrungsmittel, Bekleidung, Energieverbrauch etc.). Die Pauschalbeträge ermöglichen es der unterstützten Person, ihr verfügbares Einkommen selbst einzuteilen und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Im Rahmen dieser Dispositionsfreiheit darf die unterstützte Person den Pauschalbetrag auch für Anschaffungen und Ausgaben verwenden, die nicht zum Grundbedarf gehören. Dies ist jedenfalls so lange zulässig, wie Nahrung, Kleidung und Körperpflege der unterstützten Person und ihrer Familie in angemessenem Umfang gewährleistet sind (Handbuch Soziales, Kap. 7.1).