2.4. Die ordentliche Sozialhilfe gewährleistet das soziale Existenzminimum. Das soziale Existenzminimum setzt sich zusammen aus der materiellen Grundsicherung und aus situationsbedingten Leistungen (Handbuch Soziales, Kap. 4.1). Die materielle Grundsicherung ermöglicht eine bescheidene und menschenwürdige Lebensführung mit sozialer Teilhabe und umfasst folgende Teilbereiche: Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL), anrechenbare Wohnkosten, medizinische Grundversorgung sowie grundversorgende situationsbedingte Leistungen (vgl. SKOS-Richtlinien, Kap. C.1).