Der Betrag liege denn auch annähernd an der Grenze der Existenzsicherung. Selbst unter Berücksichtigung des Einkommensfreibetrags würde eine längerfristige Finanzierung dieses Differenzbetrags dem Sinn und Zweck der Sozialhilfe, einer möglichst raschen und nachhaltigen Wiedererlangung der wirtschaftlichen Selbständigkeit, entgegenstehen.