Vor Unterzeichnung des Mietvertrages müssen in der entsprechenden Gemeinde die Mietzinsrichtlinien erfragt werden. Die Suche kann regional oder gar überregional erfolgen. Bei ungenügenden Bemühungen wird die Kürzung der Sozialhilfe um bis zu 15 % des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt (GBL) für die Dauer von bis zu sechs Monaten angedroht."