nachfolgend: Gutachten). Darin wurde der projektierte knappe Strassenabstand des Hauses A zur Z-Strasse als "aus ortsbaulicher Sicht historisch begründet und erwünscht" bezeichnet. Der Bau (Haus A) setze die Gebäudezeile, welche beim I. seinen Anfang nehme, in selbstverständlicher Weise und aufgelockert fort. Der ehemalige Strassenraum der Z-Strasse werde damit an dieser Stelle wieder lesbar und räumlich besser gefasst (vgl. Gutachten, S. 4). Dieser Einschätzung sind jedoch die geltenden planerischen Grundlagen entgegenzuhalten. Die heutige Parzelle Nr. aaa liegt – wie dargelegt – im Perimeter des Gestaltungsplans "Y-Strasse".