Viele der entlang der Kantonsstrasse bestehenden Gebäude befänden sich – in Unterschreitung des Kantonsstrassenabstands – direkt am Trottoir der Kantonsstrasse. Das Geviert der Dorfzone im Bereich Z-Strasse und Y-Strasse zeichne sich an vielen Stellen – bis auf die Baulücke bei der heute im Wesentlichen als Parkplatz genutzten Bauparzelle und der deutlich überdimensionierten Einfahrt in die Gemeindestrasse – durch eine Art Randbebauung mit relativ ausgeprägter Dichte aus. Mit der Ausnahmebewilligung für die nicht vom Gestaltungsplan umfasste Restfläche würden nicht nur private oder wirtschaftliche, sondern mit der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung insbesondere auch wichtige öf-