Das mit dem Strassenabstand generell zum Ausdruck gebrachte Freihalteinteresse sei hier nur noch auf das für die Verkehrssicherheit Nötigste beschränkt. Ausserdem stelle die Kantonsstrasse an diesem Streckenabschnitt eine künstliche Grenze des bebauten Ortskerns dar. Viele der entlang der Kantonsstrasse bestehenden Gebäude befänden sich – in Unterschreitung des Kantonsstrassenabstands – direkt am Trottoir der Kantonsstrasse.