Die im Gestaltungsplan enthaltene Vorgabe, wonach im (gelb) schraffierten Bereich die "Detailerschliessung" mittels einer "separaten Bebauungs- und Erschliessungsstudie" in Absprache mit dem Gemeinderat und dem Kanton erfolgt, bezieht sich – entsprechend dem klaren Wortlaut – nur auf die Detailerschliessung und beinhaltet nicht, dass damit eine Unterschreitung der - 10 -