Kccc) betrügen die Strassenabstände 6 m und gegenüber Gemeindestrassen 4 m. Die Mehrzahl der bestehenden Gebäude entlang der Y-Strasse (Keee) wiesen indes ungesetzliche Strassenabstände auf. Damit künftige Um- und Neubauten betreffend Einhaltung des Strassenabstands keine Nachteile hätten, würden für diese Gebäude im ungesetzlichen Bereich Baulinien gegenüber der Kantonsstrasse festgesetzt (vgl. Planungsbericht, S. 9). Zur Baulinie Schutzbereich Dorf wurde festgehalten, die Ortsdurchfahrt Q. auf der Keee werde im Bereich der Dorfzone durch diverse, nahe an der Strasse stehende Gebäude charakterisiert. Dies werde aus gestalterischen Gründen und aus Sicht des Ortsbildschutzes begrüsst.