Im Planungsbericht vom 1. Juli 2004 (Vorakten, act. 182 [kommunale Akten, Beilage 3]) wurde dazu festgehalten, für das unternutzte Teilgebiet a) – in welchem sich u.a. die heutige Parzelle Nr. aaa befindet – bedürfe es separater Erschliessungs- und Bebauungsstudien in Absprache mit dem Gemeinderat und dem Kanton; sobald seitens der Grundeigentümer Bebauungsabsichten beständen, würden diese "im Rahmen einer Gesamtplanung (Baubewilligungs- oder Sondernutzungsplanverfahren) gelöst" (Planungsbericht, S. 8). Im Gestaltungsplan "Y-Strasse" sind im Weiteren Baulinien für Hauptbauten und Zwangsbaulinien Schutzbereich Dorf festgehalten.