Dies bedeutet, dass die "Detailerschliessung" mittels einer "separaten Erschliessungs- und Bebauungsstudie in Absprache mit dem Gemeinderat und dem Kanton" erfolgt (Legende zum Gestaltungsplan). Im Planungsbericht vom 1. Juli 2004 (Vorakten, act. 182 [kommunale Akten, Beilage 3]) wurde dazu festgehalten, für das unternutzte Teilgebiet a) – in welchem sich u.a. die heutige Parzelle Nr. aaa befindet – bedürfe es separater Erschliessungs- und Bebauungsstudien in Absprache mit dem Gemeinderat und dem Kanton;