Der Gestaltungsplan "Y-Strasse" bezweckt die Anpassung der bestehenden kommunalen Überbauungspläne an die heutigen Bedürfnisse. Er schafft die Voraussetzung, dass das bestehende Ortsbild erhalten und sinnvoll ergänzt wird (§ 1 der Sondernutzungsvorschriften des Gestaltungsplans [nachfolgend: SNV]). Die heutige Parzelle Nr. aaa, auf der das Bauvorhaben grösstenteils verwirklicht werden soll, liegt im gelb schraffierten Bereich des Gestaltungsplans. Dies bedeutet, dass die "Detailerschliessung" mittels einer "separaten Erschliessungs- und Bebauungsstudie in Absprache mit dem Gemeinderat und dem Kanton" erfolgt (Legende zum Gestaltungsplan).