Das Bauvorhaben soll in der Dorfzone D erstellt werden (Bauzonenplan sowie § 5 Abs. 1 und § 6 der Bau- und Nutzungsordnung [BNO] der Gemeinde Q. vom ______, mit seitherigen Änderungen). Die Dorfzone D dient dem Erhalt der Struktur sowie der Weiterentwicklung des Ortskerns. Sie ist für Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie, Büros und Verkaufsnutzung bis max. 3'000 m2 Nettoladenfläche pro Standort bestimmt. Öffentliche Tankstellen inkl. Nebenanlagen (Shop, Autowaschanlagen und dgl.) sind nicht zulässig (§ 6 Abs. 1 BNO). Die bestehenden Hauptgebäude sind in ihrem Baustil oder in ihrer Stellung für das Ortsbild wertvoll.