C. 1. Gegen den am 14. Juni 2022 zugestellten Entscheid des Regierungsrats erhoben A. und B. am 13. Juli 2022 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit den Rechtsbegehren: 1. Der Entscheid des Regierungsrats des Kantons Aargau vom 8. Juni 2022 (SKRD.21.95) sei unter Neuregelung der Kostenfolgen aufzuheben und die Baubewilligung sei nicht zu erteilen.