A. und B. Einwendung. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, stimmte dem Bauvorhaben inkl. der Detailerschliessung gemäss Gestaltungsplan "Y-Strasse" am 17. Juli 2020 unter Auflagen zu; gleichzeitig stimmte es dem Strassenbauprojekt (Baugesuch) unter Auflagen zu. Mit Entscheid vom 1. Februar 2021 hiess der Gemeinderat die Einwendungen teilweise gut und erteilte die Baubewilligung, unter Auflagen und Bedingungen. B. Auf Beschwerde von A. und B. hin fällte der Regierungsrat am 8. Juni 2022 folgenden Entscheid: