63 AIG aufmerksam gemacht, wonach eine erneute Nichtteilnahme am Wirtschaftsleben zu einer Rückstufung führen kann. Insbesondere wird von ihm erwartet, dass er sich (zusammen mit seiner Ehefrau) weiterhin um einen existenzsichernden Erwerb und, soweit möglich, um Rückzahlung seiner Sozialhilfeschulden bemühen wird. Andernfalls müsste sich der Beschwerdeführer den Vorwurf gefallen lassen, das vorliegende Verfahren habe ihn unbeeindruckt gelassen. - 19 -