I. 1. Die Beschwerdeverfahren WBE.2022.294 betreffend den Beschwerdeführer und WBE.2022.292 betreffend dessen Ehefrau stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang, weshalb sich zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheide eine Koordinierung der Verfahren aufdrängt. Jedoch stellt sich die rechtliche und tatsächliche Ausgangslage bereits aufgrund der späteren Einreise der Ehefrau in die Schweiz, deren geringeren Sprachkenntnisse und der unterschiedlichen gesundheitlichen Beschwerden der Eheleute abweichend von derjenigen des Beschwerdeführers dar. Zudem sind beide Verfahren bislang getrennt geführt worden.