Mit Eingabe bzw. Replik vom 22. August 2022 hielt die Rechtsvertretung des Beschwerdeführers an den Anträgen und Ausführungen in der Beschwerdeschrift vom 15. Juli 2022 fest und reichte überdies eine Kostennote nach (act. 110 ff.). Gleichentags hielt die Rechtsvertretung auch im Parallelverfahren der Ehefrau an ihren Anträgen fest. Die Eingabe vom 22. August 2022 samt Beilage wurde mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. August 2022 der Vorinstanz zur Kenntnisnahme zugestellt (MI-act. 114 f.). Analog wurde im Parallelverfahren der Ehefrau verfahren. Es erfolgte kein weiterer Schriftenwechsel.