Weiter wurde um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung, Erteilung der aufschiebenden Wirkung, Beizug verschiedener medizinischer Unterlagen aus den Jahren 2010/2011 sowie um eine Parteibefragung ersucht. Die Begründung der Beschwerde ergibt sich, soweit erforderlich, aus nachstehenden Erwägung.