Ab Juni 2004 musste der Beschwerdeführer, seine Ehefrau und seine Kinder von der Sozialhilfe unterstützt werden. Nachdem sich die bezogene Sozialhilfe per 18. März 2021 auf über Fr. 516'000.00 aufsummiert hatte und die Familie weiter mit monatlich knapp Fr. 2'700.00 unterstützt werden musste, widerrief das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) nach Gewährung des rechtlichen Gehörs am 20. Oktober 2021 die Niederlassungsbewilligung unter ersatzweiser Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung) (MI1-act. 144, 160 ff., 165 ff.). Gleichentags wurde auch die Bewilligung seiner Ehefrau auf eine Aufenthaltsbewilligung zurückgestuft (MI2-act. 101 ff.).