A. Der Beschwerdeführer ist türkischer Staatsangehöriger und reiste am 1. September 1985 im Rahmen des Familiennachzugs zu seinen Eltern in die Schweiz ein, wo ihm am 14. Oktober 1985 die Niederlassungsbewilligung erteilt wurde (Akten des Amts für Migration und Integration betr. den Beschwerdeführer [MI1-act. 2 ff., 6, 134). Am 29. Dezember 1987 heiratete er in der Türkei die Landsfrau B. (geborene C., MI1-act. 16). Am 20. August 1988 zog er seine Ehefrau in die Schweiz nach, wo ihr zum Verbleib beim Beschwerdeführer die Niederlassungsbewilligung erteilt wurde (Akten des Amtes für Migration und Integration betr. die Ehefrau im Verfahren WBE.2022.292 [MI2-act.