2. 2.1. Mit Verfügung vom 10. August 2022 wurde der Beschwerdeführerin für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und ihr Anwalt als unentgeltlicher Rechtsvertreter eingesetzt (act. 135 f.). - 25 - Dieser ist für das Beschwerdeverfahren im Rahmen der bewilligten unentgeltlichen Rechtspflege zu entschädigen.