Zudem setzten die geltend gemachten gesundheitlichen bzw. psychischen Probleme allesamt erst ein paar Jahre nach Beginn der Sozialhilfeabhängigkeit ein, insbesondere nach dem Autounfall der Beschwerdeführerin und dem Unfalltod ihres Sohnes im Jahr 2010, was deren Ursächlichkeit für den Sozialhilfebezug infrage stellt. Gemäss einem Bericht des Zentrums für Schmerzmedizin des Schweizer Paraplegiker Zentrums vom 31. August 2021 gab auch die Beschwerdeführerin selbst an, bis zum Verlust ihres Sohnes psychisch stets stabil gewesen zu sein (act. 54).