Ihre langjährige Passivität bei der Arbeitssuche lasse sich weder durch ihre psychischen Probleme noch durch Betreuungspflichten gegenüber ihrer jüngsten Tochter schlüssig erklären, nachdem sie in einem IV-Verfahren als ganz überwiegend erwerbsfähig eingestuft und Betreuungsaufgaben auch durch ihren (damals) ebenfalls arbeitslosen Ehemann hätten wahrgenommen werden können. Dies zumal ihr aufgrund des Alters ihres jüngsten Kindes spätestens 2015 die Aufnahme einer Teilzeitarbeit zumutbar gewesen wäre.