I. 1. Die Beschwerdeverfahren WBE.2022.292 betreffend die Beschwerdeführerin und WBE.2022.294 betreffend deren Ehemann stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang, weshalb sich zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheide eine Koordinierung der Verfahren aufdrängt. Jedoch stellt sich die rechtliche und tatsächliche Ausgangslage bereits aufgrund der späteren Einreise der Beschwerdeführerin in die Schweiz, deren geringeren Sprachkenntnisse und der unterschiedlichen gesundheitlichen Beschwerden der Eheleute abweichend von derjenigen ihres Ehemannes dar. Zudem sind beide Verfahren bislang getrennt geführt worden.