Mit Eingabe bzw. Replik vom 22. August 2022 hielt die Rechtsvertretung der Beschwerdeführerin an den Anträgen und Ausführungen in der Beschwerdeschrift vom 15. Juli 2022 fest und reichte überdies eine Kostennote und Sprachnachweise nach (act. 140 ff.). Gleichentags hielt die Rechtsvertretung auch im Parallelverfahren des Ehemannes an ihren Anträgen fest. Die Eingabe vom 22. August 2022 samt Beilagen wurde mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. August 2022 der Vorinstanz zur Kenntnisnahme zugestellt (MI-act. 146). Analog wurde im Parallelverfahren des Ehemannes verfahren. Es erfolgte kein weiterer Schriftenwechsel.