Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. August 2022 bewilligte das Verwaltungsgericht das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege, setzte ihren Anwalt als unentgeltlichen Rechtsvertreter ein und stellte die Eingabe samt Beilagen der Vorinstanz zur Kenntnisnahme zu (act. 135 f.). Gleichentags bewilligte es auch im Parallelverfahren (WBE.2022.294) betreffend ihren Ehegatten die unentgeltliche Rechtspflege.