, 162 ff.). Gleichentags wurde auch die Bewilligung ihres Ehemannes auf eine Aufenthaltsbewilligung zurückgestuft (Akten des MIKA betr. den Ehemann im Verfahren WBE.2022.294 [MI2-act. 165 ff.). B. Gegen die Verfügungen des MIKA vom 20. Oktober 2021 liessen beide Ehegatten (in getrennten Eingaben) am 22. November 2021 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache erheben (MI1-act. 111 ff., 164; MI2-act. 174 ff., 195).