Ab Juni 2004 musste die Beschwerdeführerin, ihr Ehemann und ihre Kinder von der Sozialhilfe unterstützt werden (MI1-act. 42, 66). Nachdem sich die bezogene Sozialhilfe per 18. März 2021 auf über Fr. 516'000.00 aufsummiert hatte und die Familie weiter mit monatlich knapp Fr. 2'700.00 unterstützt werden musste, widerrief das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) nach Gewährung des rechtlichen Gehörs am 20. Oktober 2021 die Niederlassungsbewilligung unter ersatzweiser Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung) (MI1-act. 85, 93 ff., 101 ff., 162 ff.).