A. Die Beschwerdeführerin ist türkische Staatsangehörige und heiratete am 29. Dezember 1987 in ihrem Heimatland den Landsmann B. (Akten des Amts für Migration und Integration betr. die Beschwerdeführerin [MI1-act. 2 ff). Anschliessend reiste sie am 20. August 1988 in die Schweiz ein, wo ihr zum Verbleib bei ihrem niederlassungsberechtigten Ehemann am 18. Oktober 1988 die Niederlassungsbewilligung erteilt wurde (MI1- act. 7 ff., 13, 91). Aus der Ehe sind die Kinder C. (geb. [...] 1990), D. (geb. [...] 1995) und E. (geb. [...] 2013) hervorgegangen.