In welcher Hinsicht sich der Beschwerdeführer mehr oder intensivere Kontakte innerhalb der Abteilung für Verwahrte wünscht, ist aus seinen Ausführungen nicht ersichtlich. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass in der JVA Solothurn der Paketverkehr im Versandhandel nicht kontingentiert zu sein scheint, wobei Bestellungen bei einem Versandhaus mit der Bezugsperson vorgängig abgesprochen werden müssen. Für die vom Beschwerdeführer beantragte Verbesserung der Vollzugsbedingungen besteht somit auch im Kontext der Intensivierung der Beziehungen innerhalb der Anstalt und zur Aussenwelt durch Besuche von Angehörigen kein Raum.