von der Aussenwelt, was eine spätere Wiedereingliederung erheblich erschwere. Die Besuchszeiten in der JVA Solothurn stellten zwar schon einen Fortschritt gegenüber früheren Vollzugsregimes in anderen Strafvollzugsanstalten dar, aber entsprächen nach wie vor nicht den angemessenen zehn Stunden pro Monat. Die Anzahl von versendeten oder empfangenen Paketen werde zwar nicht beschränkt, dafür sei eine Gewichtslimite von 4 kg und ein maximaler Warenwert von Fr. 120.00 pro Paket vorgesehen. Diese Vorgaben seien nicht menschen- und grundrechtskonform.