reich waren. Die EMRK schreibt den Mitgliedstaaten nicht vor, auf die Resozialisierung ausgerichtete Therapien, die über viele Jahre hinweg nicht den erhofften Erfolg bringen und ab einem bestimmten Punkt keine weiteren Fortschritte mehr erwarten lassen, beliebig lang fortzusetzen. Die Sichtweise der Vorinstanz, wonach Art.