Per Februar 2014, September 2015 und Anfang 2017 kam es zu weiteren Therapeutenwechseln; die Therapien waren aber nach wie vor delikt- und störungsorientiert (Vorakten, act. 06 80 ff., 06 83 ff. und 06 88 ff.). Ab Januar 2018 wurde dem Beschwerdeführer eine vollzugsbegleitende, stützende Therapie mit deliktorientierten Elementen zuteil. Zusätzlich besuchte er die Gesprächsgruppen für Verwahrte (Vorakten, act. 06 93 ff.). Die besagte Therapie wurde im Verlauf des Jahres 2019 abgebrochen (vgl. Vorakten, act.06 99). Die vom Beschwerdeführer ab 10. Oktober 2019 besuchte Therapie hatte nur noch stützenden Charakter, ohne deliktorientierte Elemente im engeren Sinne (Vorakten, act.