Im Laufe des Verwahrungsvollzugs (ab Mai 2006) sind dann vorübergehend nur noch stützende Therapien zur psychischen Stabilisierung des Beschwerdeführers bzw. zur Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen dokumentiert (Vorakten, act. 06 48 ff.). Dies änderte sich jedoch im Berichtszeitraum September 2010 bis August 2011 wieder, in welchem sich das übergeordnete Ziel der Behandlung von der Unterstützung bei Alltagsproblemen hin zur Behandlung der schizoiden Persönlichkeitsstörung und Reduktion der Rückfallgefahr für neue einschlägige Delikte wandelte (Vorakten, act. 06 55 ff.).