06 12 f.). Der Beschwerdeführer lehnte es zudem beharrlich ab, an der vom psychiatrisch-psychologischen Dienst des Justizvollzugs des Kantons Zürich im Frühjahr 2000 dringend empfohlenen intensiven Gruppentherapie (AIP-Programm) teilzunehmen. Stattdessen wurde mit ihm mit mässigen Fortschritten bezüglich der angestrebten Senkung der Rückfallgefahr die angestammte deliktorientierte Einzeltherapie fortgeführt (Vorakten, act. 06 14, 06 17 f. und 06 19 ff.).